Patentstreitsachen

Patent|streitsachen, alle Klageverfahren, durch die ein Anspruch aus einem im Patentgesetz geregelten Rechtsverhältnis geltend gemacht wird. Ausschließlich zuständig hierfür sind die Zivilkammern (Patentstreitkammern) der Landgerichte ohne Rücksicht auf den Streitwert (§ 143 Patentgesetz). Patentstreitsachen aus mehreren Landgerichts-Bezirken können durch Verordnung der Landesregierung einem von ihnen zugewiesen werden. Gegenstand von

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