Arbeitnehmererfindung
Arbeitnehmererfindung, eine patent- oder gebrauchsmusterfähige Erfindung, die ein Arbeitnehmer (auch ein Beamter oder Soldat) während der Dauer des Arbeitsverhältnisses macht (Gesetz über Arbeitnehmererfindungen vom 25. 7. 1957; zuletzt geändert durch Gesetz vom 31. 7. 2009). Das Gesetz unterscheidet Diensterfindungen, freie Erfindungen und technische Verbesserungsvorschläge. Diensterfindungen sind während der
Informationen zum Artikel
Quellenangabe