Jugendstrafrecht
Jugendstrafrecht, das für Jugendliche und zum Teil auch für Heranwachsende geltende, im Jugendgerichtsgesetz (JGG) in der Fassung vom 11. 12. 1974 (mit Änderungen) geregelte Straf- und Strafprozessrecht. Jugendlicher ist danach, wer zurzeit der Tat 14, aber noch nicht 18, Heranwachsender, wer zurzeit der Tat 18, aber noch nicht 21
Jugendgerichtsbarkeit
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