Urheberrechtsstreitsachen
Urheberrechtsstreitsachen, Rechtsstreitigkeiten, durch die ein Anspruch aus einem im Urheberrechtsgesetz (UrhG) geregelten Rechtsverhältnis geltend gemacht wird (§ 104 UrhG). Zuständig für Urheberrechtsstreitsachen sind grundsätzlich die Zivilgerichte. Für Urheberrechtsstreitsachen aus Arbeits- oder Dienstverhältnissen, die ausschließlich Ansprüche auf Leistung einer vereinbarten Vergütung zum Gegenstand haben, ist der Rechtsweg zu Arbeits- beziehungsweise
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