Religion
Die Verfassung bestimmt den Islam zur Staatsreligion und schützt, bezogen auch auf nicht islamische Religionen, das Recht der freien Religionsausübung, wenn diese in Anerkennung der islamisch geprägten Staats- und Gesellschaftsordnung und unter Respektierung der Landessitten geschieht. Die nicht islamischen Religionsgemeinschaften unterliegen der Pflicht der staatlichen Registrierung.
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