Senderecht

Sende|recht, das dem Urheber eines Werkes der Literatur, Wissenschaft oder Kunst zustehende Recht, sein Werk durch Funk (Ton- und Fernsehrundfunk, Satellitenrundfunk, Kabelfunk oder ähnliche technische Mittel) der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und es hierdurch urheberrechtlich zu verwerten (§ 15 Absatz 2 Nummer 3, § 20 UrhG; Urheberrecht). Eine urheberrechtlich

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