Verwertungsrecht
Verwertungsrecht, das ausschließliche Recht des Urhebers, sein Werk zu verwerten, und zwar in körperlicher Form (als Vervielfältigungsrecht, Verbreitungsrecht, Ausstellungsrecht) sowie in unkörperlicher Form durch öffentliche Wiedergabe (als Vortragsrecht, Aufführungsrecht, Vorführungsrecht, Senderecht, öffentliche Zugänglichmachung in Computernetzen, Recht der Wiedergabe durch Bild- und Tonträger sowie von Funksendungen). Die verschiedenen Verwertungsrechte sind
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