Rückruf (Urheberrecht)

Rückruf, Urheberrecht:

Ein Recht auf Rückruf kann dem Urheber eines Werkes der Literatur, Wissenschaft oder Kunst gegen den Inhaber eines Nutzungsrechts zustehen, wenn dies zur Wahrung seiner Interessen erforderlich ist. So kann der Urheber das Nutzungsrecht zurückrufen, wenn der Inhaber eines ausschließlichen Nutzungsrechts das Recht nicht oder nur unzureichend ausübt und dadurch

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