Politik und Recht
Laut Verfassung vom 28.6.1950 (seit 11.7.1950 in Kraft; mit Änderungen) ist der Landtag gesetzgebendes Organ; er besteht aus Abgeordneten, die alle 5 Jahre gewählt werden. Die Bürger können unter bestimmten Voraussetzungen durch Volksbegehren und Volksentscheid in die Gesetzgebung eingreifen. Aus der Mitte des Landtages wird der Ministerpräsident gewählt, der die
Quellenangabe