Religion
Die Verfassung bestimmt den Islam zur Staatsreligion; die verfassungsmäßig garantierten Individualrechte kennen kein Recht der freien Religionswahl und -ausübung. Die Praktizierung nicht islamischer Religionen – in Mauretanien nur das Christentum – ist ausschließlich (bei Verbot von Bibelverbreitung und Mission) Ausländern gestattet. Die Mauretanier sind Sunniten der malikitischen Rechtsschule; von großem Einfluss
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