Marmelade

Marmelade [portugiesisch, eigentlich »Quittenmus«, zu marmelo »Quitte«] die, -/-n,

nach der Konfitürenverordnung vom 23. 10. 2003 nur zulässige Bezeichnung für eine streichfähige Zubereitung aus Wasser, Zuckerarten und einem oder mehreren der folgenden Erzeugnisse: Pulpe, Fruchtmark, Saft sowie aus wässrigen Auszügen oder Schalen von Zitrusfrüchten. Für 1 000 g Marmelade müssen mindestens 200 g Zitrusfrüchte verwendet werden, von denen wiederum

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