Konfitüre

Konfitüre [französisch, von lateinisch conficere, Konfekt] die, -/-n,

nach der Konfitürenverordnung vom 23. 10. 2003 als Konfitüre extra eine streichfähige Zubereitung aus Zuckerarten, nicht konzentrierter Pulpe einer oder mehrerer Fruchtarten und Wasser. Konfitüre extra von Hagebutten sowie kernlose Konfitüre extra von Himbeeren, Brombeeren, Schwarzen und Roten Johannisbeeren und Heidelbeeren darf ganz oder teilweise aus nicht konzentriertem Fruchtmark

Quellenangabe

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