Militär
Liechtenstein unterhält trotz der verfassungsmäßig verankerten allgemeinen Wehrpflicht seit 1868 keine eigenen Streitkräfte mehr, sondern nur eine wenige Mann starke ständige Polizeitruppe.
Informationen zum Artikel
Quellenangabe
Informationen zum Artikel
Quellenangabe
redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte
altersgerecht aufbereitet im Schullexikon
monatlich kündbar