Recht
Die ordentliche Gerichtsbarkeit (für Zivil- und Strafsachen) ist dreistufig aufgebaut und besteht aus Landgericht, Obergericht und Oberstem Gerichtshof; die letzteren beiden sind Kollegialgerichte, wobei die Richterschaft aus Juristen (darunter auch solchen aus Österreich und der Schweiz) und aus Laienrichtern (die die Mehrheit der Richter an den Kollegialgerichten bilden) besteht. Beim
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