Klima-Bergverordnung (Bergbau)
Klima-Bergverordnung, Bergbau:
nach genau definierten, unter Tage herrschenden Klimabedingungen (Klimagrenzen nach Trocken-, Feucht- und Effektivtemperatur) festgelegte Arbeitszeiten für alle unter Tage arbeitenden Menschen. Die Aufenthaltsdauer vor Ort darf z. B. bei einer Effektivtemperatur bis 32 °C täglich fünf Stunden nicht überschreiten (Beschäftigung ohne Unterbrechung höchstens vier Monate); für den Salzbergbau gelten andere
Informationen zum Artikel
Quellenangabe