Klima-Bergverordnung (Bergbau)

Klima-Bergverordnung, Bergbau:

nach genau definierten, unter Tage herrschenden Klimabedingungen (Klimagrenzen nach Trocken-, Feucht- und Effektivtemperatur) festgelegte Arbeitszeiten für alle unter Tage arbeitenden Menschen. Die Aufenthaltsdauer vor Ort darf z. B. bei einer Effektivtemperatur bis 32 °C täglich fünf Stunden nicht überschreiten (Beschäftigung ohne Unterbrechung höchstens vier Monate); für den Salzbergbau gelten andere

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.