Recht
Hauptquelle der Gesetzgebung ist das islamische Recht. Der Gerichtsaufbau ist dreistufig und umfasst erstinstanzliche Gerichtshöfe und Schariagerichte, die entsprechenden Appellationsgerichte sowie seit 1999 ein Kassationsgericht mit zwei Kammern (zuständig für Scharia- und sonstige Angelegenheiten). 1999 wurde auch ein Hoher Richterlicher Rat eingerichtet, der die richterliche Unabhängigkeit gewährleisten soll.
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