Recht
An der Spitze der Gerichtsbarkeit steht der Oberste Gerichtshof, der sich einschließlich des Präsidenten aus 15 Richtern zusammensetzt. Das Gericht ist oberste Revisionsinstanz und oberstes Organ der Justizverwaltung. Der Präsident des Obersten Gerichtshofs wird auf Vorschlag der Regierung vom Kaiser ernannt, die übrigen Richter von der Regierung. In den Großstädten
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