Infektionsschutzgesetz
Infektionsschutzgesetz, Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen, in Kraft ab 1.1.2001.
Zweck des Infektionsschutzgesetzes ist es, übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern. Zudem regelt es die Mitwirkung und Zusammenarbeit von Behörden des Bundes, der Länder und der Kommunen, von Ärzten, Tierärzten, Krankenhäusern sowie wissenschaftlichen Einrichtungen.
Entwicklung
Umsetzung
Bedeutende Änderungen des Infektionsschutzgesetzes
Das Präventionsgesetz
Das Masernschutzgesetz
Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite
Informationen zum Artikel
Quellenangabe