Infektionsschutzgesetz

Infektionsschutzgesetz, Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen, in Kraft ab 1.1.2001.

Zweck des Infektionsschutzgesetzes ist es, übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern. Zudem regelt es die Mitwirkung und Zusammenarbeit von Behörden des Bundes, der Länder und der Kommunen, von Ärzten, Tierärzten, Krankenhäusern sowie wissenschaftlichen Einrichtungen.

Entwicklung

Umsetzung

Bedeutende Änderungen des Infektionsschutzgesetzes

Das Präventionsgesetz

Das Masernschutzgesetz

Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite

Quellenangabe

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