Infektionsschutzgesetz

Das Masernschutzgesetz

Das Masernschutzgesetz trat am 1. März 2020 in Kraft und ist eine Erweiterung des Präventionsgesetzes. Es regelt speziell die Notwendigkeit einer Masern-Schutzimpfung für bestimmte Personengruppen, sowie die Meldeketten im Fall einer Maserninfektion. Dadurch soll die Verbreitung des Masern-Virus und das Auftreten einer dadurch ausgelösten gefährlichen Hirnhautentzündung eingedämmt werden.

Quellenangabe

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