Handfeste (Rechtsgeschichte)
Handfeste, Rechtsgeschichte:
ein zur rechtswirksamen Willenserklärung notwendiger Formalakt. Das Rechtssymbol einer Partei wurde von der anderen mit der Hand berührt. Dieser Formalismus erhielt sich in der Folge auch für Beurkundungsakte; davon abgeleitet im Mittelalter ein Privileg (Stadtrecht), das einer Stadt von ihrem Stadtherrn verliehen wurde, z. B. Culmer Handfeste von 1233.
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