Recht
Die Rechtsordnung entspricht im Wesentlichen dem englischen Recht. Das Gerichtssystem umfasst auf unterer Ebene die Magistratsgerichte (Magistrates Courts) für Zivilsachen mit kleineren Streitwerten und geringfügigen Strafsachen. Erste Instanz in allen übrigen Fällen ist das Hochgericht (High Court) mit umfassender Zuständigkeit, in verstärkter Besetzung auch Berufungsgericht (Full Court) für die Magistratsgerichte.
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