Religion
Die Verfassung (Artikel 13) garantiert die Religionsfreiheit, räumt dabei allerdings (Artikel 3) der griechisch-orthodoxen Kirche von Athen und Hellas als der Trägerin der »vorherrschenden Religion Griechenlands« eine herausgehobene Stellung und Bindung an den Staat ein. Über das Ministerium für Nationale Bildung und religiöse Angelegenheiten wirkt der Staat (ohne Stimmrecht) an Entscheidungsfindungen der Heiligen Synode mit;
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