Geheimnis (Recht)
Geheimnis, Recht:
eine Kenntnis, die auf einen bestimmten Personenkreis beschränkt ist; im Verwaltungsrecht schützt das Amtsgeheimnis, dem der Beamte und der sonstige öffentliche Bedienstete unterliegt, die Vertraulichkeit dienstlicher Vorgänge und persönlicher Daten. Es bestehen öffentlich-rechtliche Verschwiegenheitspflichten der Behörden und der Bediensteten. Ein bereichsspezifischer Vertraulichkeitsschutz wird durch das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis, das
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