Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis

Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis, in Artikel 10 GG normierte Grundrechte. Der sachliche Schutzbereich erstreckt sich für das Briefgeheimnis über Briefe im Sinne des Postrechts hinaus auf schriftliche Mitteilungen aller Art. Eigenständige Bedeutung erlangt das Brief- neben dem Postgeheimnis nur, soweit die schriftliche Mitteilung nicht durch die Deutsche Post AG

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