Neutralität (Recht)

Neutralität, Recht:

Im Staatsrecht der Grundsatz der Nichteinmischung des Staates. Die weltanschauliche Neutralität fordert die Nichteinmischung des Staates in Fragen des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses. Sie ist in dem Verbot der Benachteiligung oder Bevorzugung wegen des Glaubens, der religiösen oder der politischen Anschauung (Artikel 3 Absatz 3 GG), in der

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