Amtsgeheimnis
Amtsgeheimnis, Dienstgeheimnis,
dienstliche Angelegenheit, mit der eine Behörde befasst ist, deren Kenntnis nicht über einen bestimmten Personenkreis hinausgehen soll und deren Geheimhaltung durch Gesetz, dienstliche Anordnung oder der Natur der Sache nach erforderlich ist. Die Verletzung des Amtsgeheimnisses kann disziplinar-, arbeits- und (nach § 353 b StGB) auch strafrechtliche Folgen haben. Ähnliche
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