Recht
Das Hochgericht hat allgemeine Zuständigkeit für Zivil- und Strafsachen und ist Rechtsmittelinstanz für Entscheidungen der Magistratsgerichte. Weitere Instanzen sind ein Appellationsgericht und ein Oberster Gerichtshof, der höchste Instanz für alle Zivil- und Strafsachen ist und über die Auslegung der Verfassung beraten kann.
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