Enterbung
Ent|erbung, Ausschluss eines Verwandten oder des Ehegatten von der gesetzlichen Erbfolge; nach früherem Recht auch Ausschluss des nicht ehelichen Kindes vom Erbersatzanspruch (Erbrecht). Enterbung kann stillschweigend durch Einsetzung anderer Personen zu Erben geschehen. Bei ausdrücklicher Enterbung durch Testament oder Erbvertrag ist die Einsetzung eines anderen Erben nicht erforderlich
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