Abkömmlinge (Recht)
Abkömmlinge, Recht und Genealogie: Deszendenten,
die von einer Person Abstammenden, also (in absteigender Linie) z. B. Kinder und Enkel; Gegensatz Aszendenten. Abkömmlinge und ihre Aszendenten sind in gerader Linie verwandt (§ 1589 BGB) und unterhaltspflichtig (§ 1601 ff. BGB). Der Begriff ist besonders im Erbrecht von Bedeutung. Die Abkömmlinge des Erblassers sind in der Regel
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