Erbschein
Erbschein, ein auf Antrag durch das Nachlassgericht am Wohnsitz des Erblassers erteiltes Zeugnis über die erbrechtlichen Verhältnisse (§§ 2353 ff. BGB); es gibt die Namen des Erblassers und der Personen an, die den Erblasser beerbt haben, wie groß im Falle einer Mehrheit von Erben der jeweilige Erbteil ist und
Quellenangabe