Anwachsung (Recht)

Anwachsung, Akkreszenz, Recht:

die kraft Gesetzes eintretende Erweiterung des Rechtes eines oder mehrerer Mitberechtigten auf den Anteil eines weggefallenen bisherigen Mitberechtigten; besonders im Erbrecht tritt Anwachsung ein, wenn der Erblasser durch Testament die gesetzliche Erbfolge ausgeschlossen hat und einer der Erben vor oder nach dem Eintritt des Erbfalles weggefallen ist (§ 2094 BGB).

Quellenangabe

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