Recht
Die Rechtsordnung besteht aus Bundes- und Landesrecht. Das Bundesrecht beruht vielfach auf Kodifikationen, die am Ende des 19. Jahrhunderts geschaffen worden sind, so im Zivil- und Strafprozess, Strafrecht, bürgerlichen Recht und Handelsrecht. Diese Gesetzeswerke sind jedoch durch zahlreiche Änderungen den Zeitverhältnissen und den Anforderungen des Grundgesetzes von 1949 angepasst worden. Neu
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