bürgerliches Recht
bürgerliches Recht [aus dem römischen ius civile, civis »Bürger«],
Teil des Privatrechts; es regelt die allgemeinen Rechtsbeziehungen der Bürger untereinander. Kodifizierungen des bürgerlichen Rechts sind das BGB, das österreichische ABGB sowie das schweizerische ZGB und Obligationenrecht, daneben zahlreiche, häufig aus diesen abgeleitete Einzelbestimmungen, z. B. das Verschollenheitsgesetz, das HGB.
Quellenangabe
Kostenlos testen
redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte
altersgerecht aufbereitet im Schullexikon
monatlich kündbar