Medien
Die Pressefreiheit wird im Grundgesetz (Artikel 5 Abs. 1) garantiert; Näheres regeln die Pressegesetze der Länder. Einschränkungen der Presse- und Meinungsfreiheit und des Zensurverbots sind ausdrücklich nur durch allgemeine Gesetze etwa zum Jugendschutz und zum Schutz der persönlichen Ehre erlaubt.
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