Bet Din
Bet Din [hebräisch »Gerichtshof«] das, - -/Baˈte Din, Beth Din, Besdin,
nach jüdisch-rabbinischer Tradition aus mindestens drei Personen unter Vorsitz eines ordinierten rabbinischen Richters (dajjan) bestehendes Ortsgericht; bis zur rechtlichen Gleichstellung der Juden mit den Nichtjuden autonom, seither mit eingeschränkter Kompetenz für religiös-rituelle Belange und im Rahmen freiwillig anerkannter Schiedsgerichtsbarkeit. Im Staat Israel ist es für das Personenstandsrecht zuständig als traditionelle
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