Bannforst (Rechtsgeschichte)
Bannforst, Rechtsgeschichte:
im Unterschied zum Bannwald ein Wald- und Jagdgebiet, in dem nur dem Inhaber der Bannrechte Forstnutzung und Jagd erlaubt, allen anderen dagegen bei hohen Strafen untersagt waren. Der Bannforst diente ursprünglich der Erhaltung der Jagd (Wildbann), später auch der Schonung des Holzes. Entsprechende Rechte galten auch für Gewässer (Banngewässer).
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