Advitalitätsrecht

Advitalitätsrecht [zu ad... und lateinisch vita »Leben«],

im österreichischen Erbrecht die vom Erblasser seinem überlebenden Ehegatten rechtsgeschäftlich (Advitalitätsvertrag) eingeräumte Befugnis zur Fruchtnießung des anfallenden Vermögens (§§ 1 255 ff. ABGB); kaum noch gebräuchlich.

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