Enzyklopädie

Enzyklopädie
Login
Oman

Religion

Die Verfassung bestimmt den Islam zur Staatsreligion und schützt, bezogen auch auf nicht islamische Religionen, das Recht der freien Religionsausübung, wenn diese in Anerkennung der islamisch geprägten Staats- und Gesellschaftsordnung und unter Respektierung der Landessitten geschieht. Die nicht islamischen Religionsgemeinschaften unterliegen der Pflicht der staatlichen Registrierung.

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.