Geistiges Eigentum

Als geistiges Eigentum bezeichnet man in der Rechtswissenschaft ein Recht an nicht körperlich greifbaren »geistigen« Gütern wie z. B. Fotos, Musik oder Erfindungen.

Geistiges Eigentum ist vom körperlichen Eigentum zu unterscheiden, das sich auf bewegliche oder unbewegliche körperliche Sachen bezieht. Das Recht des geistigen Eigentums bildet einen Teil des Privatrechts. Regelungen dazu finden sich in zwei Rechtsgebieten: dem Urheberrecht und dem Recht des gewerblichen Rechtsschutzes.

Urheberrecht

Grundlagen

Übertragung und Nutzung von Urheberrechten

Kritik am Urheberrecht

Verletzung von Urheberrechten

Gewerblicher Rechtsschutz

Schutz des geistigen Eigentums in Österreich und der Schweiz

Schutz des geistigen Eigentums in Europa

Geistiges Eigentum im Völkerrecht

Mitwirkende

Ralph Zade

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.