Eigentum

Eigentum bezeichnet die umfassende rechtliche Verfügungsgewalt über eine Sache. Die tatsächliche Verfügungsgewalt über eine Sache ist der Besitz.

Das Eigentum ist in der Bundesrepublik Deutschland im Grundgesetz garantiert, es kann allerdings zum Wohl der Allgemeinheit eingeschränkt werden.

Mitwirkende

Alexander Ströhl

Quellenangabe

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