Geistiges Eigentum

Gewerblicher Rechtsschutz

Das Urheberrecht betrifft Werke von Personen, die in freien Berufen arbeiten, d. h. im künstlerischen oder wissenschaftlichen Bereich. Das Recht des gewerblichen Rechtsschutzes regelt dagegen das geistige Eigentum von Menschen, die im Rahmen eines Gewerbes tätig sind.

Mitwirkende

Ralph Zade

Quellenangabe

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