Asyl- und Flüchtlingsrecht
Das Asyl- und Flüchtlingsrecht ist das Rechtsgebiet, das die rechtlichen Voraussetzungen und Bedingungen für die Aufnahme von politisch Verfolgten und Flüchtlingen durch einen Staat regelt.
Im deutschen Asylverfahren wird nicht nur die Gewährung von Asyl geprüft, sondern auch, ob eine Anerkennung als Flüchtling oder die Gewährung von Schutz aufgrund einer anderen Rechtsgrundlage infrage kommt. Asyl- und Flüchtlingsrecht sind deshalb so eng miteinander verbunden, dass sie als Einheit gesehen werden können. Zu unterscheiden ist das Asyl-
Entwicklung des Asyl- und Flüchtlingsrechts in der Bundesrepublik Deutschland bis 2026
Nach dem Zweiten Weltkrieg geschaffene Rechtsgrundlagen
Der »Asylkompromiss« von 1993
Übergang von Zuständigkeiten auf die EU
Politische Diskussion um Asylrechtsverschärfung im Umfeld der Bundestagswahl 2025
Ab Juni 2026 maßgebliches neues Gemeinsames Europäisches Asylsystem (GEAS)
Grundlagen der Schutzgewährung nach heutigem Recht
Aufenthaltsrecht für Flüchtlinge aus der Ukraine
Asyl- und Flüchtlingsrecht in Österreich
Asyl- und Flüchtlingsrecht in der Schweiz
Mitwirkende
Ralph Zade
Quellenangabe
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