Asyl- und Flüchtlingsrecht

Das Asyl- und Flüchtlingsrecht ist das Rechtsgebiet, das die rechtlichen Voraussetzungen und Bedingungen für die Aufnahme von politisch Verfolgten und Flüchtlingen durch einen Staat regelt. 

Im deutschen Asylverfahren wird nicht nur die Gewährung von Asyl geprüft, sondern auch, ob eine Anerkennung als Flüchtling oder die Gewährung von Schutz aufgrund einer anderen Rechtsgrundlage infrage kommt. Asyl- und Flüchtlingsrecht sind deshalb so eng miteinander verbunden, dass sie als Einheit gesehen werden können. Zu unterscheiden ist das Asyl-

Entwicklung des Asyl- und Flüchtlingsrechts in der Bundesrepublik Deutschland

Nach dem Zweiten Weltkrieg geschaffene Rechtsgrundlagen

Der »Asylkompromiss« von 1993

Übergang von Zuständigkeiten auf die EU

Grundlagen der Schutzgewährung nach heutigem Recht

Aufenthaltsrecht für Flüchtlinge aus der Ukraine

Asyl- und Flüchtlingsrecht in Österreich

Asyl- und Flüchtlingsrecht in der Schweiz

Mitwirkende

Ralph Zade

Quellenangabe

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