Geistiges Eigentum

Schutz des geistigen Eigentums in Europa

Im Europarecht gibt es Richtlinien (siehe dazu Rechtsquelle, Abschnitt »Europa- und Völkerrecht«), die den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) Vorgaben für ihr Urheberrecht machen. Es gilt u. a. der »Erschöpfungsgrundsatz«. Dieser besagt, dass ein Werk, das in einem Mitgliedstaat in Verkehr gebracht wurde, auch in allen anderen Mitgliedstaaten in den Verkehr

Mitwirkende

Ralph Zade

Quellenangabe

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