Schutz des geistigen Eigentums in Europa
Im Europarecht gibt es Richtlinien (siehe dazu Rechtsquelle, Abschnitt »Europa- und Völkerrecht«), die den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) Vorgaben für ihr Urheberrecht machen. Es gilt u. a. der »Erschöpfungsgrundsatz«. Dieser besagt, dass ein Werk, das in einem Mitgliedstaat in Verkehr gebracht wurde, auch in allen anderen Mitgliedstaaten in den Verkehr
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Mitwirkende
Ralph Zade
Quellenangabe