Blockade (Recht)
Blockade [französierende Bildung; zu französisch bloc »Klotz«, beeinflusst von blocus »Festung«] die, -/-n, Recht:
im Völkerrecht die Absperrung jeglicher Zufuhr durch räumlich wirkende Maßnahmen, besonders im Verhältnis von Staaten. Im Frieden verstößt eine Blockade gegen das Verbot der Gewaltanwendung, wenn nicht eine besondere Rechtfertigung besteht, z. B. Selbstverteidigung. Im Krieg ist die Blockade hauptsächlich ein Mittel der Seekriegführung, um Häfen und Küsten des Gegners
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