Nach dem Zweiten Weltkrieg geschaffene Rechtsgrundlagen
In Deutschland ist das Asylrecht als Grundrecht in der Verfassung, d. h. dem Grundgesetz, geregelt. Das ist im internationalen Vergleich ungewöhnlich – die meisten Staaten regeln das Asylrecht nur in einfachen Gesetzen.
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Mitwirkende
Ralph Zade
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