Asyl- und Flüchtlingsrecht

Nach dem Zweiten Weltkrieg geschaffene Rechtsgrundlagen

In Deutschland ist das Asylrecht als Grundrecht in der Verfassung, d. h. dem Grundgesetz, geregelt. Das ist im internationalen Vergleich ungewöhnlich – die meisten Staaten regeln das Asylrecht nur in einfachen Gesetzen.

Mitwirkende

Ralph Zade

Quellenangabe

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