Asyl- und Flüchtlingsrecht in der Schweiz
Die Schweiz ist ebenfalls Mitgliedstaat der Genfer Flüchtlingskonvention und wendet deren Vorgaben an. Allerdings ist sie nicht Mitglied der EU. Dennoch werden Teile des EU-Asylrechts aufgrund völkerrechtlicher Vereinbarung auch in der Schweiz angewendet. In Bezug auf das neue GEAS schlug der Bundesrat am 21.3.2025 rechtliche Anpassungen vor. Diese treten pünktlich
Mitwirkende
Ralph Zade
Quellenangabe
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