Asyl- und Flüchtlingsrecht in der Schweiz
Die Schweiz ist ebenfalls Mitgliedstaat der Genfer Flüchtlingskonvention und wendet deren Vorgaben an. Allerdings ist sie nicht Mitglied der EU. Dennoch wird das Dublin-Verfahren aufgrund völkerrechtlicher Vereinbarung auch in der Schweiz angewendet. Das gilt aber nicht für die Rechtsanpassung aufgrund von EU-Richtlinien, mit der das Asylrecht in den EU-Staaten vereinheitlicht
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Mitwirkende
Ralph Zade
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