Übergang von Zuständigkeiten auf die EU
1999 gingen aufgrund einer Änderung der maßgeblichen Vertragsgrundlagen wesentliche Zuständigkeiten im Bereich der Asyl- und Flüchtlingspolitik auf die Europäische Union über. Das betrifft vor allem die Regelung der Zuständigkeit der einzelnen EU-Staaten für ein Asylverfahren (und die damit verbundene Verpflichtung, entsprechende Personen aufzunehmen), aber auch die Vereinheitlichung der Asylrechtsvorschriften der
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Mitwirkende
Ralph Zade
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