Asyl- und Flüchtlingsrecht

Übergang von Zuständigkeiten auf die EU

1999 gingen aufgrund einer Änderung der maßgeblichen Vertragsgrundlagen wesentliche Zuständigkeiten im Bereich der Asyl- und Flüchtlingspolitik auf die Europäische Union über. Das betrifft vor allem die Regelung der Zuständigkeit der einzelnen EU-Staaten für ein Asylverfahren (und die damit verbundene Verpflichtung, entsprechende Personen aufzunehmen), aber auch die Vereinheitlichung der Asylrechtsvorschriften der

Mitwirkende

Ralph Zade

Quellenangabe

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