Aufenthaltsrecht für Flüchtlinge aus der Ukraine
Für Personen, die wegen des von Russland am 24.2.2022 begonnenen Angriffskriegs aus der Ukraine geflohen sind, gilt in Deutschland ein vereinfachtes Aufnahmeverfahren, das auf einer (für alle EU-Staaten geltenden) EU-Richtlinie und einem Beschluss des Rats der EU beruht. Solchen Flüchtlingen wurde erlaubt, sich bis zum 31.8.2022 ohne formelle Aufenthaltsberechtigung in
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Mitwirkende
Ralph Zade
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