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Asyl- und Flüchtlingsrecht

Aufenthaltsrecht für Flüchtlinge aus der Ukraine

Für Personen, die wegen des von Russland am 24.2.2022 begonnenen Angriffskriegs aus der Ukraine geflohen sind, gilt in Deutschland ein vereinfachtes Aufnahmeverfahren, das auf (für alle EU-Staaten geltenden) europarechtlichen Vorschriften und deutschen Umsetzungsvorschriften beruht. Solchen Flüchtlingen wurde zunächst erlaubt, sich bis zum 31.8.2022 ohne formelle Aufenthaltserlaubnis in Deutschland aufzuhalten und

Mitwirkende

Ralph Zade

Quellenangabe

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