Teilzeit-Wohnrechtevertrag
Teilzeit-Wohnrechtevertrag, Vertrag, durch den ein Unternehmer einem Verbraucher gegen Zahlung eines Gesamtpreises das Recht verschafft oder zu verschaffen verspricht, für die Dauer von mindestens drei Jahren ein Wohngebäude jeweils für einen bestimmten oder zu bestimmenden Zeitraum des Jahres zu Erholungs- oder Wohnzwecken zu nutzen (§§ 481 ff. BGB; Timesharing).
Informationen zum Artikel
Quellenangabe