Unternehmer (Recht)

Ein Unternehmer ist im rechtlichen Sinne eine Person, eine Personengesellschaft oder eine Kapitalgesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts (zum Beispiel eines Kaufs) ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit nachgeht (§ 14 BGB).

Siehe auch Unternehmer im wirtschaftlichen Sinne: Unternehmer (Wirtschaft).

Mitwirkende

Alexander Ströhl

Quellenangabe

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